Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

I. Angebote

 

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht

schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt

auch für Kostenvoranschläge.

2. Ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnete

Angebote verlieren einen Monat nach dem Ausstellungsdatum

ihre Gültigkeit.

 

II. Aufträge

 

1. Uns erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

unserer schriftlichen Bestätigung. Wir arbeiten nur zu

diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir

sie schriftlich anerkannt haben.

 

2. Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen

sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich

schriftlich bestätigt werden.

 

3. Fernschriftlich und telegraphisch erteilte Aufträge nehmen

wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an.

 

III. Preise und Versand

 

1. Spätere Preiserhöhungen durch Lohnerhöhungen, Materialpreissteigerungen

o.ä. berechtigen uns zur Erhöhung

des Entgeltes, bei Warenlieferungen im Rahmen eines

Dauerschuldverhältnisses sofort und in den übrigen Fällen

dann, wenn die Ware nicht innerhalb von drei Monaten

nach Vertragsschluss zu liefern ist.

 

2. Der Versand erfolgt - soweit keine besondere Abrede

getroffen worden ist - auf Gefahr des Kunden vom

Geschäftssitz unserer Firma aus, soweit keine besondere

Abrede getroffen worden ist.

 

IV. Lieferfristen und Liefertermine

 

1. Wir bemühen uns Lieferfristen und Liefertermine stets

einzuhalten. Diesbezügliche Angaben sind jedoch immer

unverbindlich.

 

2. In Fällen höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren

Hindernissen (z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen,

Streik, Aussperrung, etc.) kann kein Lieferverzug eintreten.

 

3. Schadenersatzansprüche jeder Art (auch aufgrund Folgeschäden)

wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren

bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung

zustehenden und noch entstehenden Forderungen,

gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

 

2. Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder

deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen

seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.

An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden

Gegenständen erwerben wir zur Sicherung

unserer in Ziffer 1. genannten Ansprüche Miteigentum,

das der Kunde uns hiermit überträgt. Der Kunde wird die

unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände

unentgeltlich verwahren. Der Umfang unseres Miteigentumsanteils

bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes,

den unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung

oder die Verbindung entstandene Gegenstand haben.

 

3. In jedem Fall einer Weiterveräußerung, Verarbeitung oder

Verbindung tritt der Kunde die ihm daraus erwachsenden

Ansprüche zur Sicherheit bis zur Zahlung unserer Forderungen

hiermit ab. Er macht uns über die Weiterveräußerung,

Verarbeitung oder Verbindung schriftlich Mitteilung.

Er ist befugt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen,

wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber

nachkommt. Andernfalls erlischt die Einziehungsermächtigung

und wir sind befugt, den Drittschuldnern Mitteilung

über die Forderungsabtretung zu machen. Der Vertragspartner

hat uns Zugriffe Dritter zu melden und die unter

Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bis zur Bezahlung

gegen Feuer, Diebstahl und Sachbeschädigung zu versichern

und auf Verlangen den Versicherungsabschluss

nachzuweisen. Der Vertragspartner hat die von ihm hinsichtlich

der Forderungsabtretung für uns eingezogenen

Beträge sofort an uns abzuführen. Die eingezogenen

Beträge sind gesondert aufzubewahren.

 

4.Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns

gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit

einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage

wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem

Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer

zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein

Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich

erklären.

 

5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten

unsere Forderungen um mehr als 30%, so werden wir

auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach

unserer Wahl freigeben.

 

 

VI. Zahlungsbedingungen

 

1. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind nach

Rechnungseingang fällig und unverzüglich zu zahlen.

 

2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt,

Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz

der Deutschen Bundesbank, mindesten aber 6%, zu verlangen.

 

3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden

nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber

entgegengenommen unter Berechnung aller Einziehungs-

und Diskontspesen; die Weitergebung und Prolongation

gelten nicht als Erfüllung.

 

4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder

den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen

Pflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder

wird über seine Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren

eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig,

auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.

 

VII. Gewährleistung

 

1. Beanstandungen werden unvollständiger oder unrichtiger

Lieferungen und Rügen wegen erkennbarer Mängel

sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens

innerhalb einer Frist von 7 Tagen.

 

2. Andere Mängel sind unverzüglich nach Feststellung

schriftlich mitzuteilen.

 

3. Gewährleistungsansprüche des Käufers / Bestellers

gegen uns beschränken sich darauf, dass wir nach unserer

Wahl unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie

Ware nachliefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung

oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der

Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung

des Vertrages verlangen.

 

4. Im übrigen und bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von

Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche

ausgeschlossen.

 

5. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht etwas

anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche

des Kunden jeder Art, insbesondere auch auf Folgeschäden

und wegen etwaigen Verschuldens bei Vertragsschluss,

im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

6. Bei Arbeiten an Gebäuden gelten die Bestimmungen der

VOB Teil B.

 

 

VIII. Allgemeines

 

1. Die Besorgung statischer Berechnungen und die Beibringung

behördlicher Genehmigungen gehören nicht zu

unserem Leistungsumfang. Sofern solche Berechnungen

oder Genehmigungen erforderlich sind, obliegen diese

unserem Vertragspartner auf dessen Kosten.

 

2. Gerichtsstand ist Ibbenbüren, wenn der Kunde Vollkaufmann

ist oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand

hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder

wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort

zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen

unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleibt

die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon

unberührt. Die unwirksame oder anfechtbare Bestimmung

wird durch eine dem Vertragszweck möglichst nahekommende

ersetzt.