Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Angebote
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht
schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt
auch für Kostenvoranschläge.
2. Ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnete
Angebote verlieren einen Monat nach dem Ausstellungsdatum
ihre Gültigkeit.
II. Aufträge
1. Uns erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung. Wir arbeiten nur zu
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir
sie schriftlich anerkannt haben.
2. Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen
sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich
schriftlich bestätigt werden.
3. Fernschriftlich und telegraphisch erteilte Aufträge nehmen
wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an.
III. Preise und Versand
1. Spätere Preiserhöhungen durch Lohnerhöhungen, Materialpreissteigerungen
o.ä. berechtigen uns zur Erhöhung
des Entgeltes, bei Warenlieferungen im Rahmen eines
Dauerschuldverhältnisses sofort und in den übrigen Fällen
dann, wenn die Ware nicht innerhalb von drei Monaten
nach Vertragsschluss zu liefern ist.
2. Der Versand erfolgt - soweit keine besondere Abrede
getroffen worden ist - auf Gefahr des Kunden vom
Geschäftssitz unserer Firma aus, soweit keine besondere
Abrede getroffen worden ist.
IV. Lieferfristen und Liefertermine
1. Wir bemühen uns Lieferfristen und Liefertermine stets
einzuhalten. Diesbezügliche Angaben sind jedoch immer
unverbindlich.
2. In Fällen höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren
Hindernissen (z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, etc.) kann kein Lieferverzug eintreten.
3. Schadenersatzansprüche jeder Art (auch aufgrund Folgeschäden)
wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren
bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung
zustehenden und noch entstehenden Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
2. Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder
deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen
seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.
An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden
Gegenständen erwerben wir zur Sicherung
unserer in Ziffer 1. genannten Ansprüche Miteigentum,
das der Kunde uns hiermit überträgt. Der Kunde wird die
unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände
unentgeltlich verwahren. Der Umfang unseres Miteigentumsanteils
bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes,
den unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung
oder die Verbindung entstandene Gegenstand haben.
3. In jedem Fall einer Weiterveräußerung, Verarbeitung oder
Verbindung tritt der Kunde die ihm daraus erwachsenden
Ansprüche zur Sicherheit bis zur Zahlung unserer Forderungen
hiermit ab. Er macht uns über die Weiterveräußerung,
Verarbeitung oder Verbindung schriftlich Mitteilung.
Er ist befugt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen,
wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber
nachkommt. Andernfalls erlischt die Einziehungsermächtigung
und wir sind befugt, den Drittschuldnern Mitteilung
über die Forderungsabtretung zu machen. Der Vertragspartner
hat uns Zugriffe Dritter zu melden und die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bis zur Bezahlung
gegen Feuer, Diebstahl und Sachbeschädigung zu versichern
und auf Verlangen den Versicherungsabschluss
nachzuweisen. Der Vertragspartner hat die von ihm hinsichtlich
der Forderungsabtretung für uns eingezogenen
Beträge sofort an uns abzuführen. Die eingezogenen
Beträge sind gesondert aufzubewahren.
4.Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns
gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit
einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage
wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem
Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer
zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich
erklären.
5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 30%, so werden wir
auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach
unserer Wahl freigeben.
VI. Zahlungsbedingungen
1. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind nach
Rechnungseingang fällig und unverzüglich zu zahlen.
2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt,
Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, mindesten aber 6%, zu verlangen.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden
nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber
entgegengenommen unter Berechnung aller Einziehungs-
und Diskontspesen; die Weitergebung und Prolongation
gelten nicht als Erfüllung.
4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder
den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen
Pflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder
wird über seine Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren
eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig,
auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.
VII. Gewährleistung
1. Beanstandungen werden unvollständiger oder unrichtiger
Lieferungen und Rügen wegen erkennbarer Mängel
sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens
innerhalb einer Frist von 7 Tagen.
2. Andere Mängel sind unverzüglich nach Feststellung
schriftlich mitzuteilen.
3. Gewährleistungsansprüche des Käufers / Bestellers
gegen uns beschränken sich darauf, dass wir nach unserer
Wahl unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie
Ware nachliefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der
Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
4. Im übrigen und bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von
Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
5. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht etwas
anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche
des Kunden jeder Art, insbesondere auch auf Folgeschäden
und wegen etwaigen Verschuldens bei Vertragsschluss,
im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
6. Bei Arbeiten an Gebäuden gelten die Bestimmungen der
VOB Teil B.
VIII. Allgemeines
1. Die Besorgung statischer Berechnungen und die Beibringung
behördlicher Genehmigungen gehören nicht zu
unserem Leistungsumfang. Sofern solche Berechnungen
oder Genehmigungen erforderlich sind, obliegen diese
unserem Vertragspartner auf dessen Kosten.
2. Gerichtsstand ist Ibbenbüren, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand
hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleibt
die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die unwirksame oder anfechtbare Bestimmung
wird durch eine dem Vertragszweck möglichst nahekommende
ersetzt.